zeka ist dankbar für Ihre Spende!
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Unser Postkonto:
zeka zentren körperbehinderte aargau
5000 Aarau
PC 50-144-3
IBAN CH24 0900 0000 5000 0144 3
Dank gesetzlichen Bestimmungen und vertraglichen Regelungen werden die alltäglichen Leistungen unserer Sonderschulen, der Therapie- und Beratungsstellen sowie der Leistungen im Wohnhaus Aargau durch die öffentliche Hand weitgehend finanziell abgegolten.
Mit Ihrer Spende ermöglichen Sie uns jedoch verschiedene grössere und kleinere Projekte, die nicht anderweitig finanziert werden können: Informatiklehrmittel anschaffen, Gebäude sanieren oder ein Schneelager durchführen. Das Wohnhaus Aargau für Menschen mit Körperbehinderungen konnten wir im August 2010 nur dank Eigenkapital bzw. Spenden eröffnen. Auch für externe Wohnangebote mit Assistenzleistungen sind wir auf Spenden angewiesen.
Für Ihre geschätzte Spende danken wir Ihnen auch im Namen unserer Klientinnen und Klienten sowie der Schülerinnen und Schüler ganz herzlich!
Das von zeka im Jahr 2005 erworbene Gütesiegel der ZEWO garantiert Ihnen, dass Ihre Spende Menschen mit Behinderung zu Gute kommt und im Sinne unseres Stiftungszweckes verwendet wird.
ZEWO-Zertifikat
Spenden nützt doppelt
Die ZEWO macht in den Medien regelmässig darauf aufmerksam, dass sich spenden lohnt: Der Spender oder die Spenderin unterstützt eine gemeinnützige Tätigkeit und kann gleichzeitig unter gewissen Voraussetzungen Steuern sparen.
Da zeka das Gütesiegel der ZEWO besitzt und steuerbefreit ist, können Spenden an unsere Stiftung den Steuern abgezogen werden. Im Kanton Aargau gilt die Regelung, dass max. 20 % des Reineinkommens abgezogen werden kann, sofern die gesamten Zuwendungen mindestens CHF 100 betragen. Weitere Informationen der ZEWO bezüglich dem Abzug der Spenden von der Steuer finden Sie hier.
Bestätigung zur Abzugsfähigkeiten von Spenden an zeka
Finanzquellen
zeka finanziert sich durch folgende Quellen:
- Kanton Aargau, Departement Bildung, Kultur und Sport: Betriebs- und Einrichtungsbeiträge, Leistungspauschale
- Gemeinde: Pauschale Abgeltung pro Kind/Jahr
- Eltern und andere Stellen: Beiträge an Dienstleistungen
- Krankenkassen: Beiträge an medizinische und therapeutische Massnahmen gemäss Tarifvereinbarungen
- Organisationen und Unternehmen: Spenden und Sponsoringbeiträge
- Private Personen: Spenden, Legate und
Verkauf von Geschenkartikeln
Über das eigene Leben hinaus Gutes tun
Was passiert, wenn ich einmal nicht mehr da bin? Diese Frage kann niemand vollumfänglich beantworten. Trotzdem ist es möglich, auch nach dem eigenen Tod ein positives Zeichen zu setzen. Mit einer Grabspende und/oder einer testamentarischen Verfügung können Sie Menschen mit einer Körperbehinderung im Kanton Aargau über das eigene Leben hinaus unterstützen. Auch kleine Beträge können Grosses bewirken. Sie haben die Möglichkeit, Ihren letzten Willen kundzutun.
Auskünfte, wie ein Testament oder Legat seine Zweckbestimmung erfüllt, erhalten Sie bei Notaren, Treuhändern, Rechtsanwälten, Banken und Erbschaftsämtern.
Auch wir geben Ihnen gerne Auskunft. Rufen Sie uns an! Sie erreichen uns unter der Telefon 062 838 21 31.
Wir halten für Sie zudem eine Informationsbroschüre bereit, die wir Ihnen gerne zustellen.