Auszug aus dem Betriebskonzept
Wohnen mit Assistenzleistungen
Zusammen mit dem Wohnen gehören die Assistenzleistungen als integrierter Teil zum Kernangebot. Ziel ist es, zusammen mit individuell abgestimmten und vereinbarten Assistenzleistungen die Basis für eine möglichst selbstbestimmte Lebens- und Alltagsgestaltung inner- und ausserhalb des Wohnhaus Aargau zu legen.
Für die Bewohnerinnen und Bewohner heisst Wohnen im Wohnhaus nicht „Alles inklusive“, sondern bewusst die Möglichkeit zu haben, bei Bedarf immer wieder neu zu entscheiden und/oder zu variieren, wie dies im Leben normal ist. Mit anderen Worten, selbstbestimmtes Leben heisst auch im Wohnhaus Wahlmöglichkeiten zu haben.
Aus betrieblicher Sicht heisst das, aus dem Wohnhaus kein Hotel zu machen, zum Beispiel nicht jeden Wunsch stillschweigend zu erfüllen oder eine Aufgabe des Bewohners zu übernehmen, weil es dadurch schneller geht. Vielmehr geht es darum, die Assistenzleistungen individuell abzustimmen und im Rahmen des Notwendigen (und nicht des Wünschbaren) anzubieten und damit ein bewusst normalisiertes Klima zu schaffen, welches genügend Anreize schafft respektive zulässt, damit die Bewohnerinnen und Bewohner ihre vorhandenen Ressourcen in der Alltagsgestaltung nutzen und wenn immer möglich verstärken können. Im Sinne des Empowerments heisst dies für den Betrieb und die Mitarbeitenden: sich letztendlich selber überflüssig machen.
Die Assistenzleistungen setzen sich wie folgt zusammen:
a) Leistungen Pflege und Betreuung
- Grund- und Behandlungspflege (24 Stunden)
- Betreuung und Unterstützung im Kleinhaushalt und in Alltagsbelangen
- Organisation und Koordination nach innen und aussen (Arztbesuche, Therapien, Angehörige, freiwillige Mitarbeitende, usw.) bei Bedarf
b) Leistungen Facilitymanagement & Gastronomie
- Verpflegung: Morgen-, Mittag- und Abendessen während 365 Tagen
- Wäsche- und Flickservice
- Reinigung Studio
- Hauswartservice
Assistenzmanagement
Die Assistenzleistungen werden im Rahmen der Eintrittsvorbereitung mit den Bewohnerinnen und Bewohner in einer persönlichen Leistungsvereinbarung festgelegt. Diese Vereinbarung wird in der nötigen Frequenz überprüft und bei Bedarf angepasst.