1991
Fachkräftemangel, Krankheiten, lange Wartelisten und ein ungelöstes Pausenplatzproblem
„Da die gesetzlichen Vorschriften von uns verlangen, dass nur ausgebildetes und diplomiertes Fachpersonal angestellt werden darf, ist dies (... die entsprechenden Fachleute zur Verfügung zu haben ...) kein einfaches Unterfangen. Dem Ausweichen auf ausländische Fachkräfte sind Grenzen gesetzt, da wir nicht über ein eigenes Kontingent verfügen ...“. Der Personalmangel wird verstärkt durch krankheitsbedingte Ausfälle: Am 21. Mai 1991 informiert der Geschäftsführende Leiter in einem Elternbrief: „Wie Sie wissen, ist die Warteliste für psychomotorische Abklärungen und Aufnahme von psychomotorischen Behandlungen sehr lang. Leider wird diese Situation nun zusätzlich erschwert, da xy aus gesundheitlichen Gründen für längere Zeit ausfällt.“
Im Zentrum Baden werden erste Grundlagen für eine gezielte Organisationsentwicklung entwickelt. Abrupt muss aber der Badener Betriebsleiter am 2. Mai sein Amt krankheitsbedingt niederlegen. Die Suche und Wahl eines Nachfolgers erfordert Zeit. Am 07. September wird Christian Gantenbein als neuer Betriebsleiter gewählt. „Wir danken seinem bisherigen Arbeitgeber, dass er ihn zeitweise freistellte. So konnte Herr Gantenbein ab diesem Datum in die Organisationsentwicklungsarbeit integriert werden. Eine bessere Vorbereitung und Einarbeitung auf seine Amtsübernahme am 10. Februar 1992 konnte man sich nicht wünschen.“
Im Jahresbericht finden wir – verfasst von der Berufswahlklasse – unter dem Titel „Tolle Ferientage an der Côte d’Azur“ einen spannenden Bericht über die geschenkte Reise nach Südfrankreich.
Am 3. Oktober 1991 erhalten die Eltern einer Badener Schulklasse Post zum Thema Pausenplatzgestaltung: „Herr Rölle hat uns informiert, dass vor allem die Pflästerung Anstoss erregt. Aufgrund von Erfahrungen im Schulheim Aarau wurde dieser Belag seinerzeit mit Überzeugung gewählt, da die Kinder im täglichen Leben auch mit solchen Belägen umgehen müssen.“ – „Da aber nicht nur die Zustimmung der Stiftung, sondern auch diejenige der städtischen Behörde und sinnvollerweise des Architekten – er kann sein Urheberrecht geltend machen – notwendig sind, kann nicht mit einer schnellen Lösung gerechnet werden ... Die Pflastersteine können nicht abgeschliffen werden und auch ein Asphalt-Überzug ist nicht machbar, ...“ Nun: Die angeblich „urheberrechtsgeschützte“, aber ungeeignete Pflästerung sorgt bis vor Kurzem immer wieder für Ärger und Schüttelbeschwerden bei Rollstuhlfahrenden. Erst im Herbst 2015 können wir – ohne Rücksichtnahme auf irgendwelche Urheberrechte – dank Spendengeldern einzelne „Bahnen“ in diesen Belag fräsen lassen, welche die wichtigsten Bezugspunkte des Platzes miteinander verbindet. Zudem wird im Jahr 2015 auch endlich die für Rollstuhlfahrende gefährliche Wasserrinne, welche sich quer durch den Platz zieht, durch eine flache Metallkonstruktion überbrückt...
Ueli Speich, Stiftungsleiter