1988
Eröffnung der Schulanlage Höchi in Baden-Dättwil sowie Gedanken zur Integration und zum Einzug der EDV
„Im wahrsten Sinne des Wortes ist damit der konzeptionelle Grundgedanke der Aargauischen Stiftung, im Aargau ein dezentrales Schul- und Therapieangebot für körperbehinderte Kinder zu realisieren, „Stein geworden“.“ Gemeint ist mit diesem Satz im Jahresbericht die Inbetriebnahme und Einweihung der Schulanlage Höchi in Baden-Dättwil, welche gemeinsam mit der Primarschule Dättwil geplant und gebaut wurde. In einer ausführlichen Broschüre wird die gesamte Schulanlage in Wort und Bild vorgestellt. Der Umzug im Frühjahr bringt viel Freude, aber auch zahlreiche Umtriebe. Die Betriebsleiterin, Frau Zita Keller, bittet in zwei Schreiben um Verständnis für die sich überstürzenden Termine und steht den Eltern bereits ab 07.00 Uhr morgens für Telefonanrufe zur Verfügung. Gleichzeitig mit dem Umzug startet auch das Langschuljahr, mit welchem von Frühlingsschulbeginn auf den Schulanfang nach den Sommerferien umgestellt wird. Die Einweihung der Schulanlage findet – zusammen mit einem Tag der offenen Tür – am 18. und 19. Juni 1988 statt. Im Jahresbericht hält die Betriebsleiterin Rückblick auf „18 Jahre Wanderschaft“ und stellt ernüchtert fest: „Wir waren anfangs sehr verloren und vermissten plötzlich die Enge der EPA-Situation, die uns so oft Sorgen bereitete.“
Im Zusammenhang mit der Eröffnung der neuen Sonderschule macht sich der geschäftsführende Leiter im Jahresbericht auch Gedanken zur Integration: „Mit dieser Überzeugung berücksichtigt ... die Stiftung ... die Tatsache, dass sich das Selbstwertgefühl, die Selbstsicherheit und das Selbstvertrauen beim Kind nur entwickeln kann, wenn ein Mindestmass an Erfolgserlebnissen „sichergestellt“ ist und das Kind, trotz der Behinderung, zur grösstmöglichen Selbständigkeit angeleitet wird ... Es ist somit nicht damit getan, dass sich ein Lehrer oder eine Klasse bereiterklärt, einen Behinderten aufzunehmen ... Der Behinderte selbst muss die Bereitschaft, die Möglichkeit und die Fähigkeit haben, Teil dieser Gruppe zu werden. Als solcher wird er sich nur fühlen, wenn er nicht nur der „Nehmende“, sondern auch der „Gebende" sein kann.“
EDV = Ende der Vernunft? Im Dezember erhalten die Eltern Post: „Nach einer anfänglich guten Umstellung ... auf EDV im Jahr 1987 mussten wir feststellen, dass die gewählte Programmstruktur nicht der ganzen Komplexität der gestellten Aufgabe Rechnung trug ... Dies bedeutete ... leider auch, dass uns der Zugriff auf die erfassten Daten verunmöglicht wurde und so die Rechnungsstellung nicht ordnungsgemäss erfolgen konnte. Wir bitten Sie um Verständnis und Entschuldigung ...“ Seit dem Jahr 1988 ist die administrative Welt zu unserem Leidwesen noch viel komplexer geworden. Mit Schreiben vom 11. Mai 1988 nimmt das Erziehungsdepartement Stellung zur Anstellung der Lehrkräfte im Schuljahr 1988/89. Jedes einzelne Pensum und jede einzelne Anstellung muss dem Kanton gemeldet und von diesem jedes Jahr bewilligt werden, weil die Besoldung der Lehrkräfte direkt durch den Kanton erfolgt. Zumindest dieser Aufwand bleibt uns heute erspart: Seit der Einführung der Leistungsvereinbarungen liegt die Anstellung und Besoldung der Lehrkräfte in unserer eigenen Kompetenz und Verantwortung.
Ueli Speich, Stiftungsleiter