1973
Konkretisierung des „Zentrums für körperbehinderte Kinder Baden“, Aufgabenbeschriebe und eine „Razzia“ im Schulheim Aarau
Im Zentrum des Jahres 1973 stehen zweifellos die Vorbereitungsarbeiten für die Inbetriebnahme des Zentrums für körperbehinderte Kinder in Baden. Der Jahresbericht hält dazu folgendes fest:
„Durch Zufall wurden uns in Baden grössere Räumlichkeiten angeboten. Da diese als Provisorium bis zum Bezug des neuen Schulheimes Baden mehr Möglichkeiten bieten, wurde die Therapiestelle Ennetbaden aufgehoben. Am ersten Oktober nahmen wir somit den Betrieb in Baden, Ländliweg 11, auf. In der grossen, älteren gemieteten Liegenschaft wurden sehr bald an die 50 Kinder regelmässig physio-, ergo- und sprachtherapeutisch behandelt. Besonders freuen wir uns, dass wir dank den grossen Räumen im Frühling 74 einen Kindergarten eröffnen können.“ Zu diesem Kindergarten liegen verschiedene handgezeichnete räumliche, stundenplantechnische und personelle Lösungsvarianten des Stiftungsleiters Gérald Erne vor. Die emsige Suche nach Spendengeldern schlägt sich in Presseartikeln nieder, welche vom Erfolg des Bazars des Kleindöttinger Frauenbundes oder dem Engagement des Männerchors Harmonie Baden berichten.
Neu liegt dem Jahresbericht ein „Arztbericht“ bei. Darin hält die Verfasserin Frau Dr. med. C. Weingart fest: „Wegen der konsequent täglich durchgeführten Zahnpflege und besserer Nahrung hat sich der Zustand der Zähne verbessert.“ Aber Frau Weingart setzt sich auch mit pädagogisch-philosophischen Dilemmata auseinander: „Die Erfahrung zeigt, dass sich das Fach- und Betreuungspersonal dem Kind anpassen muss. Anderseits soll das Kind sich aber auch an seine Mitmenschen anpassen können. Die Behinderung darf dem Kind niemals Vorwand sein, dies nicht tun zu müssen.“
Aus dem Jahr 1973 liegen uns die „Aufgaben der Erzieherinnen im Schulheim“ sowie der „Aufgabenkreis und Arbeitszeiten der Küchenhilfe“ vor. Der Vergleich mit einem aktuellen Stellenbeschrieb einer Sozialpädagogin im Jahr 2016 zeigt, dass sich der Anteil hauswirtschaftlicher Pflichten gegenüber heute stark reduziert hat. Die Pflicht „Verantwortlich für Handtüchli, Putzlappen etc. im Schulheim (in den Palast bringen bzw. holen)“ hat beispielsweise die Jahrzehnte glücklicherweise nicht überlebt. Es finden sich aber auch nostalgische Begriffe, welche jüngeren Hausfrauen und -männern wohl fremd vorkommen dürften: „Vor dem Tisch decken Flaumen und Tische feucht abstauben.“
In Aarau werden derweil die Eltern für den 02. Juni 1973 per Mitteilungsblatt zu einer Gartenrazzia aufgerufen und eine zweite Klasse der Bezirksschule Aarau führt im Rahmen ihres Religionsunterrichts ein Interview mit „Frl. Wetzstein, Lehrerin im Schulheim Zelgli“ durch, welches danach im Pfarrblatt der Römisch-katholischen Kirchgemeinden Aarau/Lenzburg abgedruckt wird.
Ueli Speich, Stiftungsleiter