1966
Sieben Einsprachen, Knatsch ums Geld, Stiftungsgründung, eine „familiäre Beziehung“ und Wahl einer Heimleiterin
Konflikt ums Bauen: Eine Schule für Kinder mit Behinderungen in einem Aarauer Wohnquartier? Noch im November 1965 entbrennt ein Streit um die Standortwahl. Im Aargauer Tagblatt erscheint ein kritischer Artikel, welcher Unterstützung durch einen Leserbrief erhält. Sieben Einsprachen gehen schliesslich bei der Bauverwaltung der Stadt Aarau gegen das an der Fröhlichstrasse geplante Schulheim ein. Mit Schreiben vom 22. Februar 1966 nimmt der Vorstand der Vereinigung Regionalgruppe Aarau gegenüber der Bauverwaltung ausführlich Stellung. Der Vorstand unterscheidet zwischen sachlichen Gründen, persönlichen Gründen und gar Einmischungen als Motivation für die Einsprachen. Trotz all dieser Widerstände erteilt die Bauverwaltung im März 1966 die Baubewilligung.
Konflikt ums Geld: Eine „vertrauliche Information an die Vorstände unserer Schwester-Sektionen“ vom 24. Februar 1966 zeigt auf, dass es der Vereinigung Regionalgruppe Aarau offenbar nicht möglich ist, auf das gesamte für das Schulheim gesammelte Kapital zuzugreifen. Eltern müssen in einer einzigartigen Selbsthilfeaktion kurzfristig Kapital beschaffen, indem sie ihre Hypotheken erhöhen oder Hinterlagen von Kassenbüchlein und Obligationen aufbringen.
Gründung der Stiftung wird beschlossen!
Von historischer Bedeutung für unsere Geschichte ist die Generalversammlung der Vereinigung vom 23. April 1966 im Bahnhofbuffet Aarau. Der Vorstand stellt in einem ausführlichen Schreiben, in einem „Prospekt“ sowie in einer „Charakteristik“ das Projekt „Schulheim Fröhlichstrasse“ vor. Der Kaufpreis der Liegenschaft soll sich auf CHF 390‘000.- belaufen. Die budgetierte Gesamtinvestitionssumme beträgt CHF 780‘000.-, wovon der Bund CHF 390‘000.- (50 %) und der Kanton CHF 312‘000.- (40 %) zu übernehmen bereit sind. Die Vereinigung gibt sich neue Statuten und firmiert neu unter „Regionalgruppe Aargau der Schweizerischen Vereinigung zugunsten cerebral gelähmter Kinder“. Zudem beschliesst die Generalversammlung die Gründung der „Aargauischen Stiftung für cerebral Gelähmte mit Sitz in Aarau“. Die Unterzeichnung der Stiftungsurkunde erfolgt am 8. September 1966.
Die erste Ausschusssitzung des Stiftungsrates am 24. November 1966 kann bereits an der Fröhlichstrasse stattfinden. Im Protokoll dieser Sitzung finden wir eine Definition für das Verhältnis der Stiftung zur Vereinigung: „Die Stiftung ist sozusagen das Kind der Stifterin. Daraus ergibt sich, dass das Verhältnis ein familiäres sein wird ...“. Unter „Personalfragen“ dankt der Präsident „Frl. Lotti Bichsel herzlich für ihre Bereitschaft, im Frühjahr 1967 als Heimleiterin ins Schulheim einzutreten.“ Diese erstellt umgehend einen ersten Wochen-/Arbeits-/Stundenplan und versieht diesen unter anderem mit folgendem Kommentar: „Die Lehrerinnen und Therapeutinnen sollten wenn möglich nicht in den Abendstunden eingeteilt werden. Ich habe es trotzdem getan.“
Ueli Speich, Stiftungsleiter
PS: Die im Leitartikel erwähnten Dokumente finden Sie unter dem Link "Höhepunkte".