ab 1961
1961 – 1965 Jetzt wird’s konkret ... und ein erster Konflikt muss gelöst werden
Erstmals wird von einem Schulheim für cerebral gelähmte Kinder berichtet
Im Protokoll der Generalversammlung vom 18. Februar 1961 können wir von einem Vortrag des Ehepaares Maurer-Keller aus Winterthur lesen. Die Idee der auch heute noch unter dem Namen „Maurerschule“ bekannten und zeka nahestehenden Institution vermag die Eltern offenbar zu überzeugen.
Unter dem Absender „Kantonal Aargauische Arbeitsgemeinschaft für das cerebral Gelähmte Kind“ steht das Schreiben vom 17. Oktober 1961: Erstmals erfolgt eine Berichterstattung über ein geplantes „Zentrum für die Eingliederung Invalider“ in Strengelbach, aber auch über die Eröffnung eines provisorischen Schulheimes für cerebral Gelähmte Kinder im Herbst 1962 wird berichtet. So schnell scheint es aber nicht zu klappen: Am 26. Mai 1963 geht es zunächst auf einen gemeinsamen Ausflug mit dem Car der Firma Erismann nach Attisholz, Erlach und Huttwil. An der Generalversammlung vom 29. Februar 1964 hält „Frl. Dr. Haber“ einen Vortrag zum Thema „Behandlung der cerebral gelähmten Kinder“. Hinter dem „Frl. Dr. Haber“ versteckt sich Frau Dr. med. Johanna Haber, welche später Kantonsärztin wird. Zudem kommt es zu einem ersten grösseren Wechsel im Vorstand der Vereinigung.
Nägel mit Köpfen
Am 22. Oktober 1965 macht die „Schweizerische Vereinigung zugunsten cerebral gelähmter Kinder – Regionalgruppe Aargau Nägel mit Köpfen: An die Erziehungsdirektion des Kantons Aargau sowie an das Bundesamt für Sozialversicherungen stellt die Vereinigung die Gesuche für die Eröffnung einer Tagesschule mit Schulheim in Aarau und bittet um Zusicherung der maximal möglichen Staatsbeiträge. Ein niedliches Detail stellen die Schlussformeln in den beiden Gesuchen dar: Beim Bundesamt für Sozialversicherung reicht ein „Mit vorzüglicher Hochachtung“. Beim Regierungsrat benötigt es offenbar etwas mehr, um zu überzeugen: „Empfangen Sie, sehr geehrter Herr Erziehungsdirektor, die Zusicherung unserer vorzüglichen Hochachtung.“ Wir merken uns diese Formulierung für das nächste Gesuch an Herrn Regierungsrat Alex Hürzeler....
Innert sieben Tagen, nämlich am 29. Oktober 1965 erfolgt per Express die positive Stellungnahme des Bundesamtes für Sozialversicherung: „ ... können wir ... einen Beitrag aus Mitteln der Invalidenversicherung von mindestens einem Drittel der anrechenbaren Kosten beantragen.“ Von so viel behördlicher Unkompliziertheit und Geschwindigkeit wagen wir heute nicht einmal mehr zu träumen....
Auftrag zur Stiftungsgründung wird erteilt
Das Jahr endet mit einer ausserordentlichen Generalversammlung am 24. November 1965. Einigen Vereinsmitgliedern scheint es jetzt doch etwas gar schnell gegangen zu sein: Dem Protokoll entnehmen wir unter anderem, dass eine Tagesschule mit „morgens herführen und abends abholen“ ein unhaltbarer Zustand sei, da sich „das Bahn- und Autofahren auf die c.g. Kinder ungünstig auswirke“. Als Alternative schlägt der damalige Chefarzt des Kinderspitals Aarau „eher einen Weg über die Schürmatt“ vor. „Nicht unmöglich sei deshalb eine in absehbarer Zeit vorgesehene Internierung schulfähiger c.g. Kinder, wozu der Stiftungsrat der Schürmatt bis heute noch nicht Stellung genommen habe“. Nach intensiver Diskussion beschliesst aber die Vereinigung – zum Glück für unsere Klientinnen und Klienten – mit 35 Ja- gegen 5 Neinstimmen den Ankauf der Liegenschaft an der Fröhlichstrasse in Aarau. Gleichzeitig erteilt die Versammlung dem Vereinsvorstand die Kompetenz, die Grundlagen für eine „Stiftung Schulheim Fröhlichstrasse Aarau“ auszuarbeiten und zwecks Genehmigung der nächsten Generalversammlung im Jahr 1966 zu unterbreiten – damit ist der Auftrag zur Gründung unseres heutigen Unternehmens erteilt!
Ueli Speich, Stiftungsleiter
PS: Die im Leitartikel erwähnten Dokumente finden Sie unter dem Link "Höhepunkte".