Logopädische Abklärungsstelle zeka

Kinder mit einer schweren oder unklaren Sprachentwicklungsproblematik können von der Ärztin oder vom Arzt zur logopädischen Abklärung zugewiesen werden. Es handelt sich dabei um Kleinkinder vor dem 3. Lebensjahr oder um ältere Kinder, bei denen die Logopädin der Gemeinde die Fragestellung nicht selber beantworten kann.

Je nach Abklärungsergebnis empfiehlt die Logopädin spezielle Massnahmen oder berät die Logopädin der Wohngemeinde des Kindes. In seltenen Fällen erfolgt eine Überweisung zur ambulanten logopädischen Therapie von zeka.

Die Finanzierung erfolgt über einen Leistungsvertrag zwischen zeka und dem Kanton. Den Eltern entstehen keine zusätzlichen Kosten.

 

Abklärungsstelle
Die Abklärung findet in Aarau statt:

zeka Ambulante Therapie- und Beratungsstelle
Guyerweg 11
Postfach 233
5004 Aarau
Tel. 062 837 10 92
sekretariat.aarau@zeka-ag.ch

 

Kontakt
Lilo Eglin, Logopädin Abklärungsstelle zeka
Tel. direkt: 062 837 10 93

Plan Aarau

Logopädie