Über das eigene Leben hinaus Gutes tun

Was passiert, wenn ich einmal nicht mehr da bin? Diese Frage kann niemand vollumfänglich beantworten. Trotzdem ist es möglich, auch nach dem eigenen Tod ein positives Zeichen zu setzen. Mit einer Grabspende und/oder einer testamentarischen Verfügung können Sie Menschen mit einer Körperbehinderung im Kanton Aargau über das eigene Leben hinaus unterstützen. Auch kleine Beträge können Grosses bewirken. Sie haben die Möglichkeit, Ihren letzten Willen kundzutun.

Auskünfte, wie ein Testament oder Legat seine Zweckbestimmung erfüllt, erhalten Sie bei Notaren, Treuhändern, Rechtsanwälten, Banken und Erbschaftsämtern.

Auch wir geben Ihnen gerne Auskunft. Rufen Sie uns an! Sie erreichen uns unter der Telefon 062 838 21 31.

Wir halten für Sie zudem eine Informationsbroschüre bereit, die wir Ihnen gerne zustellen.